Beratungseinsätze
- nach § 37, Abs. 3, SGB XI -
Als zugelassenes niedrigschwelliges Betreuungsangebot sind die Ambulanten Dienste Anbieter der so genannten „Beratungseinsätze“.
Diese Einsätze bieten regelmäßige Beratung und Information für die häuslich Pflegenden.
Wird ein Mensch mit Pflegegrad 2 bis 5 zuhause betreut und gepflegt, muss die „Sicherstellung der Pflege“ in von der Pflegekasse festgelegten Intervallen überprüft werden.
Alle Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf und einem Pflegegrad von mindestens 2, die zuhause betreut werden, können die "Beratungseinsätze" in Anspruch nehmen.
Neuerungen beim Beratungsbesuch nach § 37, SGB XI (Januar 2026)
Wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben und Pflegegeld beziehen, gelten folgende neue Regelungen:
Wie oft ist die Beratung verpflichtend?
- Eine Beratung ist alle 6 Monate verpflichtend.
- Diese Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
- jede zweite Beratung kann per Videokonferenz durchgeführten werden. Aus organisatorischen Gründen sind diese Termine nur an Freitagen möglich.
Wie oft ist eine Beratung möglich?
- Zusätzlich können Sie alle 3 Monate eine Beratung in Anspruch nehmen.
- Diese zusätzlichen Beratungen sind freiwillig.
- Sie können diese Beratungen nutzen, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
Warum gibt es die Beratung?
Die Beratung soll:
- Sie und Ihre Angehörigen unterstützen
- Tipps zur Pflege geben
- die Qualität der Pflege sichern
- bei Veränderungen in der Pflegesituation helfen
Wenn die verpflichtende Beratung nicht wahrgenommen wird, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Warum soll ich diese Einsätze von der Lebenshilfe durchführen lassen?
Menschen mit Behinderung haben hinsichtlich Pflege, Betreuung und Begleitung häufig andere Bedarfe als ein pflegebedürftiger Mensch ohne Behinderung.
Die Fachkraft der Ambulanten Dienste bietet langjährige Erfahrung sowohl in der Pflege als auch in der Beratung pflegender Angehöriger von Menschen mit Behinderung.
Mögliche Themen der Beratung:
- Allgemeine Pflegeberatung
- Beratung bei Fragen zur MDK Prüfung
- Beratung bei Fragen zu Hilfsmitteln
- Weitervermittlung an Unterstützungsangebote